1. Geltungsbereich

  • Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Claudia Rech (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  • Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Auftragsbedingungen einverstanden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss

  • Verträge kommen erst mit der Annahme durch die Auftragnehmerin zustande. Diese erfolgt schriftlich oder per E-Mail oder Fax innerhalb von wenigen Tagen nach Eingang des Auftrags.
  • Ergänzungen oder Änderungen des ursprünglichen Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Annahme durch die Auftragnehmerin in der oben angegebenen Form.

3. Widerrufsrecht

  • Wird der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, kann der Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Dies gilt nicht, soweit der Vertragsschluss nicht im Rahmen des für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems der Auftragnehmerin erfolgte.
  • Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von Waren am Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsschlusses (§ 312 d II BGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Claudia Rech, Landwehrstr. 61, 80336 München, Telefax: 089 411123111, E-Mail: claudia.rech@fachuebersetzungen-rech.com
  • Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
  • Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit ggf. der Auftragnehmerin Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Die Auftragnehmerin arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Auftragnehmerin, insbesondere die Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit. Die Auftragnehmerin weist ihren Auftraggeber auf ihr bekannte Rechte hin, die durch das übersetzte Werk verletzt werden könnten, es obliegt jedoch dem Auftraggeber, alle Rechte Dritter zu wahren (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeits- und Bildrechte). Die Auftragnehmerin haftet insofern nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Rechtsverletzungen.
  • Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit der Arbeiten im Zweifel selbst überprüfen zu lassen, Recherchen (zum Beispiel Markenrecherchen, Recherchen nach Urheberberechtigten) hat der Auftraggeber durchzuführen.
  • Alle Arbeiten der Auftragnehmerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  • Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5. Vergütung

  • Die Auftragnehmerin erhält eine Vergütung wie im Einzelauftrag vereinbart.
  • Werden die Arbeiten in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
  • Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung bei Abnahme des Werkes, spätestens jedoch mit der Rechnungsstellung fällig.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

  • Vor Ausführung der Vervielfältigung kann die Auftragnehmerin eine Vorlage der Korrekturmuster verlangen.
  • Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin unentgeltlich zwei einwandfreie Belege. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Auftragnehmerin darf zum Zwecke der Eigenwerbung auf die Tätigkeit für den Auftraggeber hinweisen und ihre Arbeiten in allen Medien vervielfältigen und verbreiten, wenn dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

7. Haftung

  • Die Auftragnehmerin haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit uneingeschränkt für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  • Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn sie eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.
  • Für Schäden aus fehlerhaften Übersetzungen haftet die Auftragnehmerin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bis zur Höhe ihres Honorars für die Übersetzung.

8. Ausschlussfrist für Mängelanzeige

  • Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Die Absendung der Rüge ist fristwahrend.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  • Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand

  • Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, gilt der Gerichtsstand München als vereinbart.

11. Rechtswahl

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel

  • Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.